Philippinen als Absatzmarkt
Die Wirtschaft der Philippinen erholt sich zügig. Für ausländische Anbieter gibt es im Rahmen dieser Entwicklung gute Geschäftschancen. Besonders gute Absatzchancen ergeben sich für die Hersteller von Metallbearbeitungsmaschinen, Maschinen für die Bauindustrie, Flüssigkeitspumpen und Kompressren, Heiz- und Kühltechnik sowie Druckmaschinen. Wie die Untersuchungen zeigen sind Produkte deutscher Hersteller in dem Inselstaat gern gesehen. Ihr Ruf ist sehr gut, die Erzeugnisse gelten als hochwertig und zuverlässig. Man sollte allerdings darauf achten, dass die philippinischen Verhältnisse berücksichtigt werden. Auch ist es sinnvoll, eine abgespeckite Version anzubieten. Gefragt sind auch PCs, sie werden mit einer jährlichen Steigerungsrate von 20 bis 40 Prozent gerechnet. Gesättigt ist auch der Markt an der Unterhaltungselektronik (Farbfernseher usw.) noch nicht. Diese wenigen Beispiele zeigen, dass sich ein Engagement in den Philippinen lohnen kann. Eine Möglichkeit für den Markteinstieg ist die Eröffnung eines Büros. Die Einreise ist unkompliziert. Deutsche Staatsangehörige, die ei ne Vorbereitungsreise unternehmen und ein Weiter- oder Rückflugticket besitzen, benötigen für einen Aufenthalt bis 21 Tage kein Visum. Bei einem Aufenthalt bis 59 Tage ist ein Temporary- Visitor- Visum“ erforderlich. Dieses kann bis zu einem Jahr verlängert werden. Auf der Grundlage dieses Visums ist allerdings keine Arbeitsaufnahme möglich, Geschäfte können jedoch vorbereitet werden. Ausländische Investoren, die in den Philippinen mindestens US$ 75.000 investieren wollen, erhalten auf Antrag bei der philippinischen Botschaft in Deutschland ein ,, Spezial-InvestorsResident- Visa ,<. Der investierte Betrag soll US$ 50.000 für Ausländer betragen, welche in den tourismusbezogene Vorhaben investieren oder jegliche Touristeneinrichtung (ausführende Order Nr. 63) und in die Entwicklung und Förderung der Philippinen als Altersruhesitz (ausführende Order Nr. 1037) unterstützen. Zum Zwecke der Ubereinstimmung mit diesen besonderen Bedingungen soll der ausländische Bewerber beweisen, dass er einen solchen Betrag in annehmbarer Differenzwährung auf die Philippinen überwiesen hat. Wöchentlich kommen Hunderte internationaler Flüge in Manila Ninoy Aquino International Airport an. Von Deutschland fliegt die Lufthansa nonstop in ca. 13 Stunden nach Manila. Das Umzugsgut von Geschäftsleuten sollte erst dann eintreffen, wenn Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegen. Ansonsten könnten sich Schwierigkeiten bei der arten- und zoll-amtlichen Abfertigung ergeben. Wenn die Formalitäten soweit erledigt sind, kann an die Eröffnung des Geschäfts-lokales gedacht werden. Hierbei stellen sich weitere Fragen: Wahl der Rechtsform Im folgenden sollen kurz für eine Büroeröffnung mögliche Formen sowie ihre Vor- und Nachteile vorgestellt werden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Cooperation) Die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Kooperation ist hier die meist verbreitete Unternehmensform für einen ausländischen Investor, sie kann entweder inländisch oder ausländisch sein. Eine inländische Gesellschaft kann ohne oder mit Kapitalstock ausgestattet werden. Normalerweise wird eine Kapital-verteilung von 60/40 gewählt, das heißt 60 % philippinisches Kapital, 40 % ausländisches Kapital. Der größte Vorteil dieser Unternehmensform ist die Beschränkung der Haftung. Die Kapitalgeber haften lediglich mit ihrem ein-bezahlten Vermögen. Um eine Gesellschaft zu gründen, sind mindestens fünf, höchstens 15 Gesellschafter notwendig. Nach der Gründung kann das Unternehmen die Zahl der Gesell-schafter beliebig erhöhen. Eine Untergrenze für die Kapitaleinlage besteht nicht. Allerdings müssen 25 Prozent des Aktienkapitals gezeichnet werden. Ferner darf der einbezahlte Betrag 5.000 Pesos nicht unterschreiten. Gesellschaften mit einem Stammkapital von 50.000 Pesos und mehr müssen jährlich einen Finanzstatus vorlegen, der von einem unabhängigen Steuerberater zu unterzeichnen ist. Niederlassung (Braneh) Die Niederlassung ist vermutlich die zweitwichtigste Unternehmensform für ein Engagement auf den Philippinen. Die Kontrolle ist allerdings nicht zu streng wie bei einer Kooperation. Nachteilig kann sich auswirken, dass eine Niederlassung als verlängerter Arm der Muttergesellschaft betrachtet wird und diese daher mit ihrem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Niederlassung haftet. Außerdem ist es ihr verwehrt, in Sektoren zu investieren, die für ausländische Kapitalgeber verschlossen sind. Eine Niederlassung muss eine vorgeschriebene Kapitalisierung aufweisen, bevor die SEC (Securitys und Exchange Commission) sie registriert. Die Mutter muss die Resolvenz und ihr ständig im Heimatland nachweisen und in den Philippinen 100.000 Pesos beziehungsweise entsprechende Sicherheiten hinterlegen. Die Vorschriften bezüglich der Buchführung, Bilanzierung, staatliche Uberwachung und der Auflösung einer Niederlassung entsprechen weitgehendst denen, die für die Gesellschaft gelten. Repräsentanz
(Repräsentative Office) Regionalbüros (Regional Headquarters) Eine Repräsentanz kann nur sehr begrenzt Geschäfte durchführen. Sie hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie darf aus ihrer Geschäftstätigkeit kein eigenes Einkommen erwirtschaften oder direkt Produkte vertreiben. Sie unterliegt selbstverständlich nicht der philippinischen Einkommenssteuer. Außerdem ist sie bei der SEC zu registrieren. Personengesellschaft (Partners hip) Einzelkaufmann (Sole Proprietorship) Diese beiden Unternehmensformen sind für ausländische Investoren nicht geeignet. |