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Philippinen als Absatzmarkt

Die Wirtschaft der Philippinen er­holt sich zügig. Für ausländische Anbieter gibt es im Rahmen dieser Ent­wicklung gute Geschäftschancen. Besonders gute Absatzchancen erge­ben sich für die Hersteller von Metallbearbeitungsmaschinen, Ma­schinen für die Bauindustrie, Flüssigkeitspumpen und Kompress­ren, Heiz- und Kühltechnik sowie Druckmaschinen. Wie die Untersu­chungen zeigen sind Produkte deut­scher Hersteller in dem Inselstaat gern gesehen. Ihr Ruf ist sehr gut, die Er­zeugnisse gelten als hochwertig und zuverlässig.

Man sollte allerdings darauf achten, dass die philippinischen Verhältnisse berücksichtigt werden. Auch ist es sinnvoll, eine abgespeckite Version an­zubieten. Gefragt sind auch PCs, sie werden mit einer jährlichen Steige­rungsrate von 20 bis 40 Prozent ge­rechnet. Gesättigt ist auch der Markt an der Unterhaltungselektronik (Farbfernseher usw.) noch nicht.

Diese wenigen Beispiele zeigen, dass sich ein Engagement in den Philippi­nen lohnen kann. Eine Möglichkeit für den Markteinstieg ist die Eröffnung eines Büros. Die Einreise ist unkom­pliziert. Deutsche Staatsangehörige, die ei ne Vorbereitungsreise unternehmen und ein Weiter- oder Rückflugticket besitzen, benötigen für einen Aufent­halt bis 21 Tage kein Visum. Bei ei­nem Aufenthalt bis 59 Tage ist ein Temporary- Visitor- Visum“ erforder­lich. Dieses kann bis zu einem Jahr verlängert werden. Auf der Grundla­ge dieses Visums ist allerdings keine Arbeitsaufnahme möglich, Geschäfte können jedoch vorbereitet werden.

Ausländische Investoren, die in den Philippinen mindestens US$ 75.000 investieren wollen, erhalten auf Antrag bei der philippinischen Botschaft in Deutschland ein ,, Spezial-Investors­Resident- Visa ,<. Der investierte Betrag soll US$ 50.000 für Ausländer betra­gen, welche in den tourismusbezogene Vorhaben investieren oder jegliche Touristeneinrichtung (ausführende Or­der Nr. 63) und in die Entwicklung und Förderung der Philippinen als Alters­ruhesitz (ausführende Order Nr. 1037) unterstützen.

Zum Zwecke der Ubereinstimmung mit diesen besonderen Bedingungen soll der ausländische Bewerber bewei­sen, dass er einen solchen Betrag in annehmbarer Differenzwährung auf die Philippinen überwiesen hat.

Wöchentlich kommen Hunderte in­ternationaler Flüge in Manila Ninoy A­quino International Airport an. Von Deutschland fliegt die Lufthansa non­stop in ca. 13 Stunden nach Manila. Das Umzugsgut von Geschäftsleuten sollte erst dann eintreffen, wenn Auf­enthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegen. Ansonsten könnten sich Schwierigkeiten bei der arten- und zoll-amtlichen Abfertigung ergeben. Wenn die Formalitäten soweit erledigt sind, kann an die Eröffnung des Geschäfts-lokales gedacht werden. Hierbei stel­len sich weitere Fragen:

Wahl der Rechtsform

Im folgenden sollen kurz für eine Büroeröffnung mögliche Formen so­wie ihre Vor- und Nachteile vorgestellt werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haf­tung (Cooperation)

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Kooperation ist hier die meist verbreitete Unter­nehmensform für einen ausländischen Investor, sie kann entweder inländisch oder ausländisch sein. Eine inländische Gesellschaft kann ohne oder mit Kapitalstock ausgestattet werden. Normalerweise wird eine Kapital-verteilung von 60/40 gewählt, das heißt 60 % philippinisches Kapital, 40 % ausländisches Kapital. Der größte Vor­teil dieser Unternehmensform ist die Beschränkung der Haftung. Die Kapi­talgeber haften lediglich mit ihrem ein-bezahlten Vermögen. Um eine Gesell­schaft zu gründen, sind mindestens fünf, höchstens 15 Gesellschafter notwendig. Nach der Gründung kann das Unternehmen die Zahl der Gesell-schafter beliebig erhöhen. Eine Unter­grenze für die Kapitaleinlage besteht nicht. Allerdings müssen 25 Prozent des Aktienkapitals gezeichnet werden. Ferner darf der einbezahlte Betrag 5.000 Pesos nicht unterschreiten. Gesellschaften mit einem Stamm­kapital von 50.000 Pesos und mehr müssen jährlich einen Finanzstatus

vorlegen, der von einem unabhängi­gen Steuerberater zu unterzeichnen ist.

Niederlassung (Braneh)

Die Niederlassung ist vermutlich die zweitwichtigste Unternehmensform für ein Engagement auf den Philippi­nen. Die Kontrolle ist allerdings nicht zu streng wie bei einer Kooperation. Nachteilig kann sich auswirken, dass eine Niederlassung als verlängerter Arm der Muttergesellschaft betrach­tet wird und diese daher mit ihrem Vermögen für die Verbindlichkeiten der Niederlassung haftet. Außerdem ist es ihr verwehrt, in Sektoren zu inves­tieren, die für ausländische Kapitalge­ber verschlossen sind.

Eine Niederlassung muss eine vor­geschriebene Kapitalisierung aufwei­sen, bevor die SEC (Securitys und Exchange Commission) sie registriert. Die Mutter muss die Resolvenz und ihr ständig im Heimatland nachwei­sen und in den Philippinen 100.000 Pesos beziehungsweise entsprechen­de Sicherheiten hinterlegen. Die Vor­schriften bezüglich der Buchführung, Bilanzierung, staatliche Uberwachung und der Auflösung einer Niederlassung entsprechen weitgehendst denen, die für die Gesellschaft gelten.

Repräsentanz

(Repräsentative Office)

Regionalbüros

(Regional Headquarters)

 

Eine Repräsentanz kann nur sehr begrenzt Geschäfte durchführen. Sie hat in erster Linie symbolischen Cha­rakter. Sie darf aus ihrer Geschäftstätigkeit kein eigenes Ein­kommen erwirtschaften oder direkt Produkte vertreiben. Sie unterliegt selbstverständlich nicht der philippinischen Einkommenssteuer. Außerdem ist sie bei der SEC zu regi­strieren.

Personengesellschaft

(Partners hip)

Einzelkaufmann

(Sole Proprietorship)

 

Diese beiden Unternehmensformen sind für ausländische Investoren nicht geeignet.